Gesetzliche Antibiotika - Datenbank (TAM)
Bitte denken Sie an die rechtzeitige Meldung der Antibiotikaabgabe bis zum 14.01.2019 für das 2. Halbjahr 2018 sowie an die Abgabe der Tierhalter-Versicherung bis zum 14.01.2019 (frühestens nach Ende des Halbjahres möglich) bei der zuständigen Behörde.

