Termine für Tierhalter zum Jahresanfang 2020

Tierhalter sollten diese Termine zum Jahresanfang im Kopf haben:

bis spätestens 14.01.2020 - TAM - Meldung

  • Meldung der Tierbewegung für das 2. Halbjahr 2019. Der TAM Endbestand zum 31.12.2019 sollte mit dem Stichtagsbestand in HI-Tier zum 01.01.2020 übereinstimmen.
  • Abgabe der Tierhalter-Versicherung bei der zuständigen Behörde (frühestens nach Ende des Halbjahres möglich)

bis spätestens 15.01.2020 - Stichtagsmeldung HI-Tier und Tierseuchenkasse (Tierbestand am 01.01.2020)

bis spätestens 17.01.2020 - Meldung zur Tierseuchenkasse. Um Nachmeldungen zu vermeiden, sollten Mastbetriebe die max. Tierzahl bzw. Stallplätze melden.

Bitte prüfen Sie auch die Medikamentenmeldung für die QS-Datenbank. Auch an die Nicht-Einsatz-Meldungen (Nullmeldung) in der QS - Antibiotikadatenbank denken.