Gesetzliche Antiobiotika-Datenbank (TAM)

Bitte denken Sie an die rechtzeitige Meldung der Antibiotikaabgabe bis zum 14.07.2020 für das 1. Halbjahr 2020 sowie an die Abgabe der Tierhalter-Versicherung bis zum 14.07.2020 (frühestens nach Ende des Halbjahres möglich) bei der zuständigen Behörde.