Termine für Tierhalter zum Jahresanfang 2021

Tierhalter sollten diese Termine zum Jahresanfang im Kopf haben:

bis spätestens 14.01.2021 - TAM - Meldung

  • Meldung der Tierbewegung für das 2. Halbjahr 2020. Der TAM Endbestand zum 31.12.2020 sollte mit dem Stichtagsbestand in HI-Tier zum 01.01.2021 übereinstimmen.
  • Abgabe der Tierhalter-Versicherung bei der zuständigen Behörde

bis spätestens 31.01.2021 - Korrektur von TAM-Daten des 1. Halbjahres 2020

bis spätestens 31.01.2021 - Abgabe des Maßnahmenplans zur LAVES (falls notwendig)

Bitte prüfen Sie auch die Medikamentenmeldung für die QS-Datenbank. Auch an die Nicht-Einsatz-Meldungen (Nullmeldung) in der QS - Antibiotikadatenbank denken.