Termine für Tierhalter zum Jahresanfang 2022
Tierhalter sollten diese Termine zum Jahresanfang im Kopf haben:
bis spätestens 14.01.2022 - TAM - Meldung
- Meldung der Tierbewegung für das 2. Halbjahr 2021. Der TAM Endbestand zum 31.12.2021 sollte mit dem Stichtagsbestand in HI-Tier zum 01.01.2022 übereinstimmen.
- Abgabe der Tierhalter-Versicherung bei der zuständigen Behörde.
bis spätestens 31.01.2021 - Korrektur von TAM-Daten des 1. Halbjahres 2021
bis spätestens 31.01.2021 - Abgabe des Maßnahmenplans zur LAVES (falls notwendig)
weitere wichtige Meldungen / Info:
- Risikoanalyse Kupierverzicht - halbjährliche Dokumentation über Schwanz- und Ohrverletzungen erforderlich.
- Nullmeldung Antibiotika - bei Nicht-Einsatz von Medikamenten ist eine Nullmeldung für die QS-Antibiotika-Datenbank erforderlich. (Bitte Meldung an Bündler oder Tierarzt)
- Bestätigung der Umsatzgrenze 2021 - bei Nichtüberschreitung der Umsatzgrenze von 600.000 Euro für das Jahr 2021 bitte die Bestätigung an uns zurückschicken (sh. Schreiben v. 17.11.2021).
- Änderung des Steuersatzes - zum 01.01.2022 ändert sich lt. §24 Umsatzsteuergesetz der Steuersatz für pauschalierende Landwirte (Jahresumsatz unter 600.000 €) von 10,7% auf 9,5%.