Termine für Tierhalter zum Jahresanfang 2022

Tierhalter sollten diese Termine zum Jahresanfang im Kopf haben:

bis spätestens 14.01.2022 - TAM - Meldung

  • Meldung der Tierbewegung für das 2. Halbjahr 2021. Der TAM Endbestand zum 31.12.2021 sollte mit dem Stichtagsbestand in HI-Tier zum 01.01.2022 übereinstimmen.
  • Abgabe der Tierhalter-Versicherung bei der zuständigen Behörde.

bis spätestens 31.01.2021 - Korrektur von TAM-Daten des 1. Halbjahres 2021

bis spätestens 31.01.2021 - Abgabe des Maßnahmenplans zur LAVES (falls notwendig)

weitere wichtige Meldungen / Info:

- Risikoanalyse Kupierverzicht - halbjährliche Dokumentation über Schwanz- und Ohrverletzungen erforderlich.

- Nullmeldung Antibiotika -  bei Nicht-Einsatz von Medikamenten ist eine Nullmeldung für die QS-Antibiotika-Datenbank erforderlich. (Bitte Meldung an Bündler oder Tierarzt)

- Bestätigung der Umsatzgrenze 2021 - bei Nichtüberschreitung der Umsatzgrenze von 600.000 Euro für das Jahr 2021 bitte die Bestätigung an uns zurückschicken (sh. Schreiben v. 17.11.2021).

- Änderung des Steuersatzes - zum 01.01.2022 ändert sich lt. §24 Umsatzsteuergesetz der Steuersatz für pauschalierende Landwirte (Jahresumsatz unter 600.000 €) von 10,7% auf 9,5%.