ITW - Neue Registrierungs­phase Ferkelaufzucht

Anmeldung ab September 2022 möglich

Ferkelaufzüchter haben ab September 2022 erneut die Möglichkeit, an der ITW teilzunehmen. Die Betriebe können sich über ihren Bündler im Zeitraum vom 01.09. bis zum 30.09.2022 in der Datenbank registrieren lassen.

Der früheste Umsetzungszeitpunkt ist der 01.09.2022 und der späteste Umsetzungszeitpunkt ist der 30.04.2023. Die Laufzeit ist auf den 30.06.2024 begrenzt.

Für die Zulassung in der Programmphase 2021-2023 muss zunächst eine Budgetprüfung stattfinden. Sollte es zu einer Überzeichnung des Budgets kommen, entscheidet ein Losverfahren. Die Rückmeldung zur Teilnahme der Ferkelaufzüchter erhalten wir als Ihr Bündler voraussichtlich Mitte/Ende Oktober.

Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgeltes ist die Lieferung an einen ITW-Mäster!

Das bedeutet, dass die Ferkelaufzuchtbetriebe bereits frühzeitig und vor der Teilnahme an der ITW auf ihren Abnehmer zugehen müssen, um diese Voraussetzung erfüllen zu können. Dieser Schritt soll dazu beitragen, die Kette zwischen der Mast und der Ferkelaufzucht zu schließen, um ab 2024 eine Nämlichkeit ab der Geburt gewährleisten zu können und eine durchgängige Finanzierung über den Markt zu ermöglichen.

Die Tierhalter erhalten ein Tierwohlentgelt von 3,57 € je Ferkel, das nachweislich an einen ITW-Mäster vermarktet wurde. Dementsprechend dürfen auch nur diese Ferkel in der Datenbank gemeldet werden. Eine Andienungspflicht an einen ITW-Mäster besteht nicht. Die rechtmäßige Auszahlung des Entgelts für Ferkel, die an einen ITW-Mäster vermarktet werden, wird im Audit anhand des neuen Kriteriums "Vermarktung an ITW-Mäster" überprüft.

Bitte beachten Sie dazu die entsprechenden überarbeiteten Unterlagen:

Datenblatt_Registrierung_Ferkelaufzucht_Aenderungsantrag_neue_Registrierungsphase.pdf

Erlaeuterungen_Kriterienkatalog_Ferkelaufzucht_ITW.pdf

Handbuch_Kriterienkatalog_Ferkelaufzucht.pdf

Teilnahmeerklaerung-Tierhalter-Ferkelaufzucht_neue_Registrierungsphase.pdf