Termine für Tierhalter zum Jahresanfang 2023

Tierhalter sollten diese Termine zum Jahresanfang im Kopf haben:

bis spätestens 14.01.2023 - TAM - Meldung

  • Meldung der Tierbewegung für das 2. Halbjahr 2022. Der TAM Endbestand zum 31.12.2022 sollte mit dem Stichtagsbestand in HI-Tier zum 01.01.2023 übereinstimmen.
  • Abgabe der Tierhalter-Versicherung bei der zuständigen Behörde.

bis spätestens 31.01.2022 - Korrektur von TAM-Daten des 1. Halbjahres 2022

bis spätestens 31.01.2022 - Abgabe des Maßnahmenplans zur LAVES (falls notwendig)

weitere wichtige Meldungen / Info:

- Risikoanalyse Kupierverzicht - halbjährliche Dokumentation über Schwanz- und Ohrverletzungen erforderlich.

- Nullmeldung Antibiotika -  bei Nicht-Einsatz von Medikamenten ist eine Nullmeldung für die QS-Antibiotika-Datenbank erforderlich. (Bitte Meldung an Bündler oder Tierarzt)