Termine für Tierhalter zum Jahresanfang 2023
Tierhalter sollten diese Termine zum Jahresanfang im Kopf haben:
bis spätestens 14.01.2023 - TAM - Meldung
- Meldung der Tierbewegung für das 2. Halbjahr 2022. Der TAM Endbestand zum 31.12.2022 sollte mit dem Stichtagsbestand in HI-Tier zum 01.01.2023 übereinstimmen.
- Abgabe der Tierhalter-Versicherung bei der zuständigen Behörde.
bis spätestens 31.01.2022 - Korrektur von TAM-Daten des 1. Halbjahres 2022
bis spätestens 31.01.2022 - Abgabe des Maßnahmenplans zur LAVES (falls notwendig)
weitere wichtige Meldungen / Info:
- Risikoanalyse Kupierverzicht - halbjährliche Dokumentation über Schwanz- und Ohrverletzungen erforderlich.
- Nullmeldung Antibiotika - bei Nicht-Einsatz von Medikamenten ist eine Nullmeldung für die QS-Antibiotika-Datenbank erforderlich. (Bitte Meldung an Bündler oder Tierarzt)