ITW schafft Entlastung für Schweinemäster

Ab sofort erhalten Schweinemäster der Initiative Tierwohl (ITW) die Möglichkeit, ihre Teilnahme vorübergehend auszusetzen - ohne sich komplett abzumelden.

Damit unterstützt die ITW Schweinehalter, die ihre Masttiere aufgrund der aktuell schwierigen Marktsituation nicht als ITW-Tiere vermarkten können. Mit dem Aussetzen der Teilnahme kann die Umsetzung der ITW-Anforderungen pausieren. In Abstimmung mit der ITW darf diese Pause längstens bis zum 31. August 2023 andauern.

Für die Tierhalter bietet das Pausieren den Vorteil, dass in diesem Zeitraum die ITW-Anforderungen nicht eingehalten werden müssen und keine ITW-Audits stattfinden - der Stall aber nicht leer stehen muss. Der Betrieb hat zwar keine ITW-Lieferberechtigung, kann seine Tiere aber weiterhin mästen und z.B. als QS-Tiere - bei entsprechender Zulassung im QS-System - vermarkten.

Der Zeitraum wird vorab vom Tierhalter definiert und über den Bündler an die ITW kommuniziert. Von der ITW-Geschäftsstelle wird dann eine entsprechende Sperre in der Tierwohldatenbank hinterlegt. Bei Wiederaufnahme der Teilnahme muss ein neues Programmaudit durchgeführt werden. Besteht jedoch die Unsicherheit, ob die Teilnahme nach der Pause fortgesetzt wird, empfehlen wir die bisherige Teilnahme über ein zusätzliches Bestätigungsaudit vor der Pause abzusichern.

Hier die Pressemitteilung der ITW