Anpassung der Preisgestaltung durch die VEZG bei Ferkeln

Vergütung der Übergewichte bei Ferkeln angepasst!

Aufgrund der gestiegenen Futterkosten wird die Vergütung der Übergewichte von Mastferkeln ab dem 16. Januar 2023 (3. KW 2023) angepasst. Zwischen 25 und 30 kg steigt der Ausgleichsbetrag von 1,00 € auf 1,20 € je kg. Über 30 kg werden 0,75 € je kg gezahlt. Untergewichte unterhalb von 25 kg bleiben unverändert bei einem Abzug von 1,00 € je kg.

Diese Regelung bezieht sich sowohl auf die Nord-West Ab-Hof-Ferkelpreisnotierung der Landwirtschaftskammern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen als auch auf die regelmäßig am Freitag erscheinende VEZG-Preisempfehlung.